PergamonkellerKüche

Allgemeine Mietbedingungen Küche

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für die stundenweise Überlassung der Küche der Pergamonkeller UG, Zugang Bauhofstraße 1, 10117 Berlin. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

2. Vertragsschluss

Die Online-Anfrage ist ein unverbindliches Angebot des Mieters. Der Vertrag kommt erst mit unserer Bestätigung in Textform zustande. Alle Pakete stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Eventlocation.

3. Preise und Zahlung

Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestätigung, netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Mietpreis ist vor Nutzungsbeginn per Zahlungslink oder Überweisung fällig. Überschreitungen werden je angefangene Stunde mit 70 € netto berechnet. Wochenende/Feiertag: +15 % oder nach Freigabe.

4. Kaution

Bei Erstbuchung oder je nach Art des Einsatzes wird eine Kaution von 500 € erhoben, die nach mängelfreier Rückgabe erstattet bzw. mit offenen Forderungen verrechnet wird.

5. Stornierung

Stornierungen bedürfen der Textform. Bis 7 Tage vor Nutzungsbeginn kostenfrei; bis 48 Stunden vorher 50 %; danach oder bei Nichterscheinen 100 % des Mietpreises. [Fristen bitte bestätigen]

6. Zugang

Der digitale Zugang ist persönlich, nur im gebuchten Zeitraum gültig und darf nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Missbrauch berechtigt zur sofortigen Sperrung.

7. Pflichten des Mieters

Der Mieter verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung und die erforderlichen hygienerechtlichen Nachweise (u. a. Belehrung nach § 43 IfSG) und stellt eine verantwortliche Person vor Ort. Er beachtet die Lebensmittelhygiene-Vorschriften (VO (EG) Nr. 852/2004, LMHV), die Hausordnung sowie Brandschutz- und Lärmvorgaben. Eigene Lebensmittel und Verbrauchsmaterialien bringt er mit und nimmt sie nach Nutzung wieder mit.

8. Reinigung

Arbeitsflächen und Geräte sind besenrein zu hinterlassen. End- und Feinreinigung im üblichen Umfang ist enthalten; Sonderreinigung bei außergewöhnlicher Verschmutzung ab 90 € netto.

9. Haftung

Der Mieter haftet für Schäden an Räumen und Inventar, die durch ihn, sein Personal oder Beauftragte entstehen. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; im Übrigen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für eingebrachte Gegenstände und Lebensmittel des Mieters übernehmen wir keine Haftung.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten ist Berlin. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.